Ankauf der Kundenmetalle durch die Terra Metal Invest GmbH (TMI) (Stand: August 2017)
Dem Kunden steht es frei seine Metalle, die er bei der TMI erworben hat, weiterzuverkaufen. Selbstverständlich hat der Kunde die Möglichkeit eine Ankaufsanfrage an die TMI zu stellen oder aber die Veräußerung an einen anderweitigen Interessenten selbst zu veranlassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Kunde bei einem Verkauf außerhalb des Hochsicherheitszollfreillagers eine entsprechend für die Warengruppe gültige Verzollung sowie die gültige Mehrwertsteuer der Ware, je nach Lieferland, zu zahlen hat (z.B.: Schweiz = 8%, Deutschland = 19%). Die einfachste und günstigste Variante ist der Verkauf an die TerraMetal Invest GmbH.
Schritt 1
Der Kunde stellt eine schriftliche Anfrage an die TMI. Diese Anfrage kann nur persönlich von dem Kunden gestellt werden, der auch auf der Eigentumsurkunde eingetragen ist. Sollte die Anfrage über eine dritte Person erfolgen, so muss zwingend eine Vollmacht des Kunden vorliegen, die eindeutig belegt, dass der Kunde eine dritte Person eingeschaltet hat. Im Falle eines minderjährigen Kunden (unter 18 Jahren), kann die Anfrage von dem gesetzlichen Vormund gestellt werden. Im Falle eines verschiedenen Kunden kann nach Vorlage des Erbscheins der berechtigte Erbe diese Anfrage stellen.
Schritt 2
Die TMI prüft die schriftliche Anfrage. Grundsätzlich ist die TMI laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zu einem Ankauf der Metalle des Kunden verpflichtet. Der Ankauf von physischen Metallen ist ein Warengeschäft. Der Kunde erwirbt somit reale Werte. Die TMI darf grundsätzlich keine schriftlichen Zusagen zu einem Metallankauf dem Kunden erteilen, da dies aufgrund der BaFin- Vorschriften nicht möglich ist.
Die Entscheidung der TMI die Metalle des Kunden anzukaufen ist abhängig von der jeweiligen Marktsituation. Die TMI kauft i.d.R. nur die Metalle zurück, die auch zuvor vom Kunden von der TMI erworben und, gemäß dem Kundenvertag im Hochsicherheitszolllager in der Schweiz (Embracht, Embraport), eingelagert wurden, da nur so die Qualität der Metalle gewährleistet ist. Andere Metalle werden ggf. nur nach Prüfung entsprechender Analysen und bei Bedarf angekauft.
Schritt 3
Sollte sich die TMI dazu entscheiden einen Ankauf der Metalle in Erwägung zu ziehen, so erstellt die TMI ein schriftliches Kaufangebot (mit einer festgelegten Gültigkeitsfrist), welches dem Kunden zugeschickt wird.
Schritt 4
Hat sich der Kunde entschieden das Angebot anzunehmen, so muss dies in schriftlicher Form durchgeführt werden (inkl. Unterschrift), damit die TMI sicher stellen kann, dass der Ankauf auch wirklich vom Kunden bzw. vom berechtigten Vertreter und nicht von einer dritten Person gewünscht ist. Zudem benötigt dann die TMI die Eigentumsurkunden im Original zurück sowie auch eine aktuelle Bankverbindung auf die der Geldbetrag überwiesen werden kann. Die Abwicklung des Ankaufs kann einen Zeitraum von mehreren Monaten in Anspruch nehmen (i.d.R. bis zu einem halben Jahr). Damit die Zuordnung der Chargennummern möglichst in der Größenordnung der anzukaufenden Waren erfolgen kann, sind wir bestrebt dieses an einen entsprechenden Käufer zu veräußern oder die TMI entschließt sich die Metalle in den eigenen Warenbestand zu übernehmen.
Schritt 5
Der Ankauf der Kundenmetalle durch die TMI ist vollzogen, sobald die Schritte 1-4 durchgeführt und der Geldbetrag dem Kunden überwiesen wurde.
Für Fragen zum Ankauf steht Ihnen die TMI sehr gerne unter 04106-627976-1 zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Marion Brenne (Geschäftsleitung) TerraMetal Invest GmbH